Unternehmen gründen in Bosnien

Unternehmensgründung in Bosnien und Herzegowina:
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ausländer

Unternehmensgründung
Wahl der Rechtsform

Unternehmensgründung in Bosnien und Herzegowina

In Bosnien und Herzegowina können Sie entweder ein Einzelunternehmen (obrt) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) gründen.

Ein Einzelunternehmen ist ideal für unabhängige Unternehmer, während eine d.o.o. von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann.

Unternehmensgründung in Bosnien und Herzegowina

Firmenregistrierung Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung Unternehmensgründung

Schritt 1: Gerichtliche Registrierung – Der erste Meilenstein

Bevor Ihr Unternehmen offiziell durchstarten kann, steht die gerichtliche Registrierung an. Ein Notar oder Anwalt bereitet den Gründungsakt vor – je nach Anzahl der Gründer entweder als Gründungsbeschluss oder als Gründungsvertrag. Für die Einreichung beim Gericht benötigen Sie:

  • Einen gemieteten Geschäftsraum
  • Einen einzigartigen Firmennamen
  • Einen Geschäftsführer
  • Ein Stammkapital von mindestens 1.000 KM (mindestens 100 KM pro Gesellschafter)

Dauer: Rund 10 Tage – Geduld ist hier gefragt!

Schritt 2: Firmenstempel – Ihr Markenzeichen

Nach der Registrierung ist es Zeit, Ihren Firmenstempel anfertigen zu lassen. Dieser ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch ein wichtiger Teil Ihrer Unternehmensidentität.

Schritt 3: Wahl eines Buchhalters – Ihr finanzieller Partner

Die Buchhaltung muss von einem zertifizierten Buchhalter durchgeführt werden, den Sie selbst auswählen. Dieser Experte wird Ihnen in den folgenden Schritten der Unternehmensgründung wertvolle Unterstützung bieten.

Schritt 4: Registrierung bei der Steuerbehörde – Der nächste Schritt zur Legitimität

Füllen Sie die Formulare PPL1 und RPO1 aus, um Ihre Steuer-Identifikationsnummer und eine Geschäftsklassifizierung zu erhalten.Dauer: In der Regel nur 1 Tag!

Schritt 5: Eröffnung eines Bankkontos – Ihre finanzielle Basis

Öffnen Sie ein Bankkonto bei einer Bank Ihrer Wahl. Es ist möglich, mehrere Konten zu führen, aber eines davon muss als Hauptkonto fungieren.Erforderliche Dokumente:

  • Antragsformular
  • Unterschriftenprobe
  • Kopie des Gerichtsbeschlusses
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Geschäftsklassifizierung
  • Kopie des Reisepasses
  • Nachweis der Wohnsitzanmeldung

Dauer: Einige Tage, abhängig von der Bank.

Schritt 6: Anmeldung des Geschäftsführers und der Mitarbeiter – Rechtliche Absicherung

Falls Ihr Geschäftsführer aus dem Ausland kommt, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Reichen Sie das Formular JS 3100 beim zuständigen Finanzamt ein. Beachten Sie: Der Geschäftsführer muss nicht zwingend Angestellter des Unternehmens sein, solange mindestens ein Angestellter vorhanden ist.

Schritt 7: Betriebsanmeldung bei der Gemeinde – Lokale Genehmigung einholen

Um Ihre Betriebserlaubnis zu erhalten, müssen Sie Anträge bei der Gemeinde einreichen und die Mindestanforderungen für den Geschäftsbetrieb nachweisen.Dauer: 2-3 Tage, abhängig von der Gemeinde.

Schritt 8: Fiskalisierung – Der letzte Schritt zur Geschäftseröffnung

Jetzt sind Sie bereit für den letzten Schritt: den Beginn Ihres Geschäftsbetriebs in Bosnien und Herzegowina! Nach Abschluss aller rechtlichen und administrativen Schritte können Sie mit dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen beginnen. Sobald Ihr Umsatz die Grenze von 100.000 KM erreicht, erfolgt die Registrierung für die Mehrwertsteuer.Ein Notar oder Anwalt unterstützt Sie bei der Gründung, während Ihr Buchhalter Ihnen bei weiteren Schritten wie der Steueranmeldung zur Seite steht.

Ihr unternehmerisches Abenteuer beginnt jetzt!

Nutzen Sie diese Schritte als Leitfaden und starten Sie erfolgreich in Bosnien und Herzegowina! Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision verwirklichen!

KONTAKTIEREN SIE UNS!

“World Invest Mediation” d.o.o. 

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Muslimanskih brigada bb, 77220 Cazin

Bosnien und Herzegowina

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